Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2019“ erleichtert Abrechnung von Reisekosten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die neueste Entscheidung vom 04.12.2018 des VIII. Senat des BGH hat bestätigt: Die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten.
Um die Reiskostenabrechnung auswärtiger Anwälte so effizient wie möglich zu gestalten und sowohl Anwälten als auch ihren Mitarbeitern eine aufwendige Recherche zu ersparen, listet die Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke 2019 den jeweils am weitesten entfernten Ort aller Gerichtsbezirke sowie die daraus resultierenden Fahrtkosten auf. Zusätzlich werden die Kontaktdaten aller Gerichte aufgeführt.
Aktuelle Rechtslage und Abrechnungsbeispiele enthalten
Abrechnungs- und Gebührenexperte Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt Musterformulierungen und Erläuterungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Katharina Nitsch
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