Arbeitszeugnis: Allgemeiner Zeugnisbrauch für bestimmte Berufsgruppen
Regelmäßiger Streitgegenstand vor deutschen Arbeitsgerichten sind Inhalte von Arbeitszeugnissen. Gestritten wird nicht nur darum, was im Zeugnis keinesfalls erwährt werden darf, sondern auch, ob bestimmte Eigenschaften der Mitarbeiter ausdrücklich bescheinigt werden müssen – sofern dies in ihrem Berufskreis üblich ist. Fehlt ein entsprechender Hinweis, kann ein geschulter Zeugnisleser dies als versteckten Hinweis auf eine schlechte Bewertung des Mitarbeiters deuten.
Genau darum ging es in einem Fall, den aktuell des LAG Düsseldorf zu entscheiden hatte: Die Assistentin einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei vertrat hier die Ansicht, dass in ihrem Zeugnis die ihrer Meinung nach übliche Erwähnung der Arbeitseigenschaft „selbstständig“ fehle. Ihre Klage hatte nur teilweise Erfolg. Welche Argumentation des LAG Düsseldorf vertrat, lesen Sie hier.
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?Feel free to contribute!