Das müssen Rechtsanwälte bei der DS-GVO beachten
Mit Hochdruck bereiten sich Unternehmen aktuell auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Schließlich müssen ab dem 25. Mai 2018 die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt worden sein – ansonsten drohen drastische Ordnungsgelder.
Doch auch Rechtsanwälte haben die DS-GVO zu beachten. Unter Umständen gibt es eine Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Art. 37 – 39 DS-GVO).
Welche Aufgaben und Pflichten mit dieser Position verbunden sind, beschreibt Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi in seinem aktuellen NJW-Beitrag (NJW 7/2018, Seite 443 ff.).
Übrigens: Hilfreiche Hintergrundinformationen, Videos und Checklisten zur DS-GVO finden Sie auch auf unserer Themenseite.
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