DS-GVO: In diesen 20 Situationen drohen Ihnen hohe Bußgelder
Egal, wie groß oder klein Ihre Firma ist, am 25. Mai 2018 läuft die Schonfrist der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) aus dem Jahr 2016 ab. Von da an haben Sie viele einfache „Chancen“, viel Geld zu verlieren. Rechtsanwalt Matthias Bergt (von BOETTICHER), Bearbeiter des Kommentars zur DS-GVO von Kühling/Buchner (Hrsg.), nennt einige Beispiele:
- Sie informieren Ihre Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber nicht oder nicht genau genug, welche Daten Sie wofür und wie lange speichern: für jeden einzelnen Fall Geldbuße bis zu 20.000.000 Euro oder vier Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes.
- Sie archivieren die E-Mails mit den Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber revisionssicher für die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten: für jeden einzelnen Fall Geldbuße bis zu 20.000.000 Euro oder vier Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes.
- Bestellen kann man bei Ihnen nur, wer einer Bonitätsprüfung zustimmt: für jeden einzelnen Fall Geldbuße bis zu 20.000.000 Euro oder vier Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes.
- Ihre Website nutzt Social PlugIns und Webfonts: für jeden einzelnen Besuch Geldbuße bis zu 20.000.000 Euro oder vier Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes.
Hier finden Sie die weiteren 16 Beispiele.
Der Autor Matthias Bergt ist Mitautor von
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