DSGVO: Die zehn wichtigsten To-dos für Steuerkanzleien
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-DSGVO, mit der erstmals eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen wird, um personenbezogene Daten besser zu schützen. Viele Steuerkanzleien sind darauf bisher nur unzureichend vorbereitet. Bis das Gesetz in Kraft tritt, sollten Kanzleien die Zeit nutzen, um sich über nötige Maßnahmen, wie die Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten und der Überarbeitung der Datenschutzerklärung, zu informieren. Darüber hinaus müssen auch neue datenschutzrechtliche Prozesse etabliert werden.
Die kostenlose eBroschüre zeigt auf nur 16 Seiten kurz und verständlich, wie Steuerkanzleien das neue Gesetz zum Datenschutz rechtskonform umsetzen können.
Aus dem Inhalt:
-Kosten der Umstellung vs. Risiken
-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
-Auftragsverarbeiter überprüfen
-Datenschutzbeauftragten benennen?
-Datenschutzerklärung der Kanzlei-Website
-Informationspflichten
-Checkliste
Rechtsanwalt Christian Solmecke ist Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE. Er ist auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert.
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