Reisekosten nach neuem RVG abrechnen
Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“
Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben.